AGB

˚ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dienen dazu, einen Auftragsabschluss zu vereinfachen und zu regeln. Diese schaffen eine rechtliche Grundlage zwischen den Parteien.

  1. Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Soweit zwischen den Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist, gelten die nachfolgend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma smart3 bei jeder Erteilung eines Auftrages durch den Kunden, unabhängig auf welchem Weg diese zu Stande gekommen ist. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf der Website von smart3 öffentlich einsehbar. Auf Ver­langen werden diese dem Kunden via email zugestellt.

  1. Offerten

smart3 erstellt ihre Offerten auf der Grundlage der ihr überlassenen Vorlagen, Manuskripte, Spezifizie­rungen, Daten etc. Soweit smart3 Offerten aufgrund ungenauer, unvollständiger Vorlagen, Manu­skripte, Spezifizierungen, Daten etc. stellen muss, sind die darin genannten Preise als reine Richtpreise zu verstehen. Eine Offerte wird für die smart3 erst nach der Auftragsbestätigung des Kunden verbind­lich, d.h. die Auftragsbestätigung erfolgt  schriftlich mit Datum und Unterschrift des Kunden eingescannt per email oder per Post.

  1. Auftragsabwicklung

3.1. smart3 arbeitet mit modernsten Mitteln.

3.2. Von Daten, die smart3 auf Speichermedien geliefert werden, müssen beim Kunden Sicherheitsko­pien oder Doppel vorhanden sein. smart3 übernimmt keine Verantwortung für fehlerhaft oder unvoll­ständig gelieferte Daten. Für allenfalls eintretende Datenverluste in irgendeiner Form lehnt smart3 ausdrücklich jegliche Haftung ab. Virenverseuchte Datenträger werden nicht bearbeitet. An smart3 übergebene Manu­skripte, Datenträger, Originale etc. werden mit der üblichen Sorgfalt behandelt. Weiterge­hende Risiken hat der Kunde ohne besondere schriftliche Vereinbarung selbst zu tragen bzw. zu versi­chern. Der Kunde ist verpflichtet, smart3 vorgängig auf den allenfalls erheblichen Wert von Daten und Unterlagen aufmerksam zu machen.

3.3. Schlecht geschriebene oder unvollständige Manuskripte sind durch den Kunden zu bereinigen bzw. zu ergänzen. Soweit die Bereinigung bzw. Ergänzung durch smart3 vorzunehmen ist, wird dieser Aufwand dem Kunden berechnet.

3.4. smart3 setzt voraus, dass der Kunde für die zur Verfügung gestellten Daten und Vorlagen die all­fällig notwendigen Reproduktionsrechte besitzt. Vorlagen mit dem Urheberrechtshinweis eines Dritten werden von smart3 nur bearbeitet, wenn der Kunde den Nachweis für das entsprechende Reproduktionsrecht erbringt. Für einen allfälligen Schaden, der aus der unberechtigten Verwendung eines von einem Kunden behaupteten Reproduktionsrechtes entsteht, haftet smart3 nicht.

3.5. Das Erstellen von für die Erfüllung des Auftrages benötigten Skizzen, Entwürfen, Gestaltungsvor­schlägen, Originalen, fotografischen Arbeiten, etc. durch die smart3 wird dem Kunden in jedem Fall in Rechnung gestellt.

3.6. Autorkorrekturen (nachträgliche Textänderungen, Bildumstellungen, Umbruchänderungen etc.) sind in der Offerte nicht enthalten und werden dem Kunden zusätzlich in Rechnung gestellt.

3.7. Bei ungenügender Spezifikation eines Auftrages steht es smart3 frei, Satz und Grafik in Bezug auf Gestaltung und Farbe so zu wählen, wie sie es aufgrund dessen Erfahrung als richtig erachtet.

3.8. Das «Gut zum Druck» ist smart3 vom Kunden schriftlich zu bestätigen. Für Fehler, die vom Kunden übersehen werden, übernimmt smart3 keine Haftung.

3.9. Im Übrigen bleiben branchenübliche Abweichungen in Ausführung und Material ausdrücklich vorbehalten.

  1. Lieferung/Lieferbedingungen

Vereinbarte Liefertermine gelten nur dann, wenn die erforderlichen Unterlagen und Informationen zur Auftragsbearbeitung smart3 zum vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung stehen. Wird das «Gut zum Druck» nicht innerhalb der vereinbarten Frist erteilt oder fallen zusätzliche neue Änderungswün­sche an, ist die smart3 nicht mehr an den vereinbarten Liefertermin gebunden. Das Nichteinhalten der Lieferfrist durch smart3 berechtigt den Kunden nicht zum Vertragsrücktritt oder zur Geltendmachung von Schadenersatz, wenn smart3 an der Verzögerung kein Verschulden trifft (z.B. höhere Gewalt, Be­triebsstörung etc.).

  1. Preise/Zahlungsbedingungen

Die offerierten und bestätigten Preise verstehen sich rein netto, soweit nichts anderes zwischen den Parteien vereinbart ist. Die erbrachten Leistungen werden rapportiert und in der Rechnung deklariert. Die Rechnungen von smart3 sind innerhalb einer Zahlungsfrist von maximal 30 Tagen zu bezahlen. Abzüge irgendwelcher Art durch den Kunden sind nur dann zulässig, wenn dies zwischen den Par­teien schriftlich vereinbart worden ist.

Dauert die Abwicklung eines Auftrages länger als drei Monate, ist smart3 berechtigt, vom Kunden angemessene Vorschüsse zu verlangen.

  1. Versand

Der Versand wird auf Kosten und Gefahr des Kunden mit normaler Post ausgeführt. Auf ausdrückli­chen Wunsch des Kunden werden Sendungen per Express, Einschreiben oder Kurier ausgeführt. smart3 lehnt für Verzögerungen oder Schäden, die sich durch den Versand ergeben, jegliche Haftung ab.

  1. Aufbewahrung

Die Aufbewahrung von Reproduktionsmaterial erfolgt auf Risiko des Kunden, insbesondere das Risiko, einer späteren einwandfreien Bereitstellung (Änderung der Bearbeitungstechniken). Eine Pflicht zur Aufbewahrung von Arbeitsunterlagen (digitale Kundendaten, Negative, Farbabzüge, Fotografien, etc.) besteht ohne schriftliche Absprache beider Parteien nicht. Eine allfällige Datenarchivierung wird von smart3 freiwillig geführt.

  1. Mängel

Die von smart3 gelieferten Arbeiten sind sofort bei Empfang zu prüfen. Allfällige Beanstandungen haben innert 5 Tagen nach Empfang der Arbeiten schriftlich zu erfolgen. Andernfalls gilt die Lieferung als angenommen und akzeptiert. Bei begründeten Beanstandungen erfolgt innert einer angemesse­nen Frist eine Nachbesserung durch die smart3. Eine über den Wert der Arbeit hinausgehende Haf­tung von smart3 wird ausgeschlossen, insbesondere die Haftung für einen indirekten Schaden.

  1. Geheimhaltung

smart3 behandelt Informationen und Daten, die ihr im Rahmen der übertragenen Aufträge bekannt werden, vertraulich.

  1. Rechte am Arbeitsresultat

Soweit die Vertragsparteien keine anderslautende Abrede treffen, gilt bezüglich der Rechte am Ar­beitsresultat folgendes:

– Die im Rahmen der Auftragserfüllung von der smart3 hergestellten Skizzen, Entwürfe, Gestaltungs­vorschläge, Vorlagen, Originale, fotografische Arbeiten, generierten Daten, Datenaufzeichnungen (Digitalisierung und Datenspeicherung), Datenträger bleiben im Eigentum von smart3. Der Kunde kann von den erstellten Grafiken die von ihm gewünschte Form in beliebiger Anzahl (Output) bestel­len und darüber frei verfügen.

– Die Schutzrechte am Arbeitsresultat bzw. an den Reproduktionsunterlagen, insbesondere das Urhe­berrecht, stehen smart3 zu, soweit das Arbeitsresultat bzw. die Reproduktionsunterlagen mittels künstlerischer oder kreativer Leistungen von smart3 zustandegekommen sind und nicht von den vom Kunden übergebenen Unterlagen und Daten übernommen werden. Gleiches gilt für die von smart3 im Rahmen der Auftragserfüllung hergestellten Skizzen, Entwürfe, Gestaltungsvorschläge, Vorlagen, Originale, fotografischen Arbeiten, generierten Daten, Datenaufzeichnungen (Digitalisierung und Datenspeicherung), Datenträger.

  1. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Brugg.

Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird die Zuständigkeit des Amtsgerichts Brugg vereinbart. Auf das Vertragsverhältnis findet das Schweizerische Recht Anwendung.

Bözberg, 9. März 2017